Förderungen in Wien
Hier finden Sie alle Details zu den möglichen Förderungen in Wien und wie Sie davon für BeRTA und PeTER profitieren können.
Für Unternehmen: Kofinanzierungen von OekoBusiness Wien
Für die Vor-Ort-Beratung und die Planung können Unternehmen bei OekoBusiness Wien um eine Kofinanzierung ansuchen. Dazu zählen z.B. Lokale, Hotels, Hausverwaltungen, (sozialökonomische) Betriebe, sowie Bildungseinrichtungen, Vereine oder staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften. Die Höhe der Kofinanzierung beträgt bis zu € 528,- (exkl. MwSt.) für die Vor-Ort-Beratung und weitere € 1.320,- (exkl. MwSt.) für die Planung – einfach bei der Bestellung auswählen, den Rest erledigt das BeRTA-Team für Sie!
Weiterführende Informationen:
- Kofinanzierung OekoBusiness Wien “OekoBusiness Check” für die Vor-Ort-Beratung
- Kofinanzierung OekoBusiness Wien “Firmengrün” für die Planung
- Förderrichtlinie OekoBusiness Wien
Für Privatpersonen und Unternehmen: Förderungen der Stadt Wien für Grünfassaden
Die maximal mögliche Höhe der Förderung richtet sich nach dem Standort und nach der geplanten Begrünungsfläche:
- im Straßenraum sind geplante Fassadenbegrünungen mit maximal € 100 pro Quadratmeter förderbar, bis zu einer maximalen Fördersumme von € 10.000,- (inkl. MwSt.)
- am Privatgrundstück sind geplante Fassadenbegrünungen mit maximal € 75 pro Quadratmeter förderbar, bis zu einer maximalen Fördersumme von € 5.000,- (inkl. MwSt.)
Ein BeRTA-Modul ohne Rankhilfe kann je nach baulicher Situation bis zu zwölf Quadratmeter Begrünung erreichen, mit Rankhilfe bis zu sechs Quadratmeter. Somit sind pro Modul (ohne Rankhilfe) bis € 1.200,- Förderung im Straßenraum bzw. € 900,- am Privatgrundstück möglich. Die maximal mögliche Begrünungsfläche und entsprechende Förderhöhe wird im Rahmen des Vor-Ort-Termins ermittelt. Das BeRTA-Team übernimmt keine Haftung für die tatsächlich erreichte Begrünungsfläche.
Planungs- und Beratungsleistungen werden darüber hinaus in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten mitgefördert, sofern diese nicht bereits über OekoBusiness kofinanziert wurden.
Wenn das Ansuchen genehmigt ist, müssen die BestellerInnen nach Errichtung der Grünfassade die bezahlte Rechnung einreichen, um die Fördersumme ausbezahlt zu bekommen. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Weiterführende Informationen und Förderungsantrag:
- Straßenseitige Fassadenbegrünung – Förderungsrichtlinien Stadt Wien
- Fassadenbegrünung am Privatgrundstück – Förderungsrichtlinien Stadt Wien